21.03.2017
Hamburg >>> Technische Sachbearbeitung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der Abteilung Städtebauliche Sanierung und Projektentwicklung
Das Bezirksamt Eimsbüttel hat im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit (auch teilzeitgeeignet) eine Stelle als Tarifbeschäftigte/r (EGr. 11 TV-L) für die
Technische Sachbearbeitung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der Abteilung Städtebauliche Sanierung und Projektentwicklungzu besetzen.
Hamburg ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der hamburgischen Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können.
Als Arbeitgeber begrüßen wir ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Das Bezirksamt Eimsbüttel hat im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Bezirksamtsleitlinien BALL - entwickelt. Sie sind bereit, sich mit diesen vertraut zu machen und Ihr tägliches Handeln danach auszurichten.
Was Sie über Eimsbüttel wissen sollten:Der Bezirk Eimsbüttel erstreckt sich von der Hamburger Innenstadt und der von hervorragenden Stadtlandschaften geprägten Außenalster bis zur Landesgrenze im Nordwesten Hamburgs. Als flächenmäßig kleinster Hamburger Bezirk mit rund 258.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat Eimsbüttel eine im Vergleich zum Hamburger Durchschnitt doppelt so hohe Bevölkerungsdichte. Der Bezirk beherbergt zugleich eine Vielzahl der für ganz Hamburg bedeutsamen Einrichtungen und Institutionen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung, Gesundheit, Kultur, Kunst und Musik, Sport, Medien und Medienwirtschaft sowie zahlreiche internationale konsularische Vertretungen. Unternehmen wie der in Europa einzige privat geführte Zoo Hagenbecks Tierpark haben in Eimsbüttel ebenso ihren Standort wie weltbekannte Unternehmen der Kosmetik- und Modebranche sowie der Hochtechnologie.
Ihr Aufgabengebiet
Die zentralen Stadtteile des Bezirks Eimsbüttel gehören zu den am stärksten nachgefragten Wohnlagen Hamburgs. Bei der Umsetzung des Eimsbütteler Wohnungsbauprogramms ist neben der Schaffung neuer Wohnungen der Erhalt von preiswertem Wohnraum von hoher Bedeutung.
Die Aufstellung von Sozialen Erhaltungsverordnungen (SozErhVO) nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Hamburgischen Umwandlungsverordnung ist ein wichtiges städtebauliches Steuerungsinstrument zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen.
Der Vollzug einer sozialen Erhaltungsverordnung umfasst die Prüfung von Bauanträgen in Bezug auf die Ziele der Erhaltungsverordnung und die Beratung des Antragstellers, des Bauherrn, Kaufinteressenten, Projektentwickler, Architekten, Planer und Betroffener. Auch die Anhörung der Betroffenen (Vermieter/Eigentümer und Mieter) nach § 173 BauGB, die Klärung des Sachverhalts und der den Zielen der Verordnung widersprechenden bzw. zuwiderlaufenden Maßnahmen gehören zu Ihren Aufgaben. Weiterhin sind Sie für die Beratung bei der Erarbeitung von Alternativen, die Entwicklung von Lösungsoptionen, die Herstellung eines Interessenausgleichs und die Sicherung der Zielsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung durch entsprechende Vereinbarungen und Regelungen wie städtebauliche Verträge sowie die Prüfung von Vorkaufsrechten zuständig.
Zu Ihren Aufgaben gehören auch:- die Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der städtebaulichen Struktur
- die Analyse und Abschätzung der Auswirkungen
- die Vorbereitung und Durchführung von Anhörungsverfahren
- die Bewertung der Bausubstanz und der städtebaulichen Struktur
- die Beurteilung betriebswirtschaftlicher Konzepte und Mietberechnungen
- die Gesamtbeurteilung im stadtentwicklungspolitischen Kontext
- die Evaluation und Dokumentation von Vorhaben
- die Teilnahme an der bezirklichen Baukommission
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in enger Abstimmung mit der Abteilungsleitung.
Was erwarten wir von Ihnen?
Konstitutive Kriterien
Formale Voraussetzungen:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Bachelor, Diplom oder vergleichbar) der Fachrichtung Architektur, Stadtplanung, Stadtökonomie, Stadtsoziologie, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Studienrichtung.
Nicht konstitutive Kriterien
Fachliche Anforderungen:
- praktische Erfahrung und Kenntnisse in der Stadtplanung sowie breit angelegte Fachkenntnisse in Architektur und Hochbau
- hohe Fachkompetenz in Fragen der Stadtplanung und des Städtebaus
- Kenntnisse aktueller stadtentwicklungspolitischer und planerischer Aufgabenstellungen
- fundierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen, wie dem Baugesetzbuch (insbesondere Regelungen des Besonderen Städtebaurechts) und der Hamburgischen Bauordnung sowie verwaltungsrechtliche Grundkenntnisse, Grundkenntnisse im Haushaltsrecht, Grundkenntnisse in der Wertermittlung und im Planungsrecht, sowie im Wohnungseigentumsgesetz
- hohe gestalterische Kompetenz in Architektur und Städtebau
- selbstverständlicher Umgang mit der einschlägigen Software wie z. B. MS-Office-Programme und den Fachanwendungen wie z. B. AutoCAD/LandCAD und GIS
Persönliche Anforderungen:- Sie haben die Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme zu erkennen, einzuordnen und Lösungsvorschläge zu entwickeln.
- Sie sind in der Lage, Planungsprozesse und Projekte zielgerichtet zu steuern und zu begleiten.
- Sie können Entscheidungen für die Abteilungs- und Fachamtsleitung überzeugend vorbereiten.
- Sie haben Interesse und Freude an dem Aufgabenfeld der Stadtplanung insgesamt.
- Sie vertreten die eigene bzw. abgestimmte fachliche Position mit der nötigen Überzeugungskraft und verfügen über eine ausgeprägte Kundenorientierung sowie Verhandlungsgeschick.
- Sie haben auch in den politischen Gremien und der Öffentlichkeit ein sicheres Auftreten und besitzen ausgeprägte Fähigkeiten zum eigenverantwortlichen Handeln, zur konstruktiven Teamarbeit sowie zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
- Sie verfügen über kommunikative, soziale und organisatorische Kompetenzen.
Was haben wir zu bieten?Im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) erwartet Sie ein vielseitiges und interessantes Aufgabenspektrum mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Durch verschiedene innovative Projekte, wie z.B. die Bezirksentwicklungsplanung, dem Leitbildprozess Eimsbüttel 2040 oder neue Wege der Bürgerbeteiligung, versuchen wir immer wieder die Planungskultur in der Hamburger Verwaltung voranzubringen. Sie haben die Chance hier gestaltend und innovativ mitzuwirken.
Ihr Arbeitsplatz ist in den denkmalgeschützten Grindelhochhäusern und bietet stets gute Aussichten.
Behördenansprechpartner/in und Adresse für die Bewerbung
Für weitere Informationen stehen Ihnen gern die Abteilungsleiterin, Frau Gärtner, Tel.: 040 428 01-3366, oder der Fachamtsleiter Herr Schuster, Tel.: 040 428 01-2083, zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte stellen Sie insbesondere dar, inwieweit Sie das Anforderungsprofil erfüllen, und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum
12.04.2017 unter Angabe der Stellennummer 139766
- mit einem tabellarischen Lebenslauf,
- mit einer aktuellen Beurteilung bzw. einem aktuellen Zeugnis (siehe unten),
- mit relevanten Fortbildungsnachweisen,
- möglichst unter Angabe einer privaten E-Mail-Adresse sowie
- nur bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst: mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (unter Angabe der personalaktenführenden Stelle)
an das
Bezirksamt Eimsbüttel
Personalservice
Grindelberg 62-66
20144 Hamburg
Der Link für die Online Bewerbung lautet:
www.gateway.hamburg.deHinweis:
Der Vergleich der Bewerbungen erfolgt vorrangig aufgrund dienstlicher Beurteilungen. Deren Vergleichbarkeit setzt eine hinreichende Aktualität voraus. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre letzte Beurteilung noch ein zutreffendes Bild über Ihre Tätigkeit und Leistungen enthält, und beantragen Sie gegebenenfalls eine neue Anlassbeurteilung. Liegt Ihre letzte Beurteilung länger als drei Jahre zurück, ist in jedem Fall eine neue Beurteilung aus Anlass der Bewerbung erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber, für die eine dienstliche Beurteilung bisher nicht zu fertigen war und auch anlässlich der Bewerbung nicht gefertigt werden kann, müssen auf anderem Wege Aufschluss über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geben (z. B. aktuelles Arbeitszeugnis). Die Einbeziehung in das Auswahlverfahren ohne die erforderlichen Beurteilungen bzw. Zeugnisse ist grundsätzlich nicht möglich. Sie müssen daher mit der Bewerbung vorliegen bzw. unverzüglich nachgereicht werden.
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