17.04.2015
Wiesloch >>> eine/n Bauverständige/n gemäß § 46 Abs. 4 LBO als Leiter/in des Baurechtsamtes
Stadt Wiesloch
Die Große Kreisstadt Wiesloch sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Bauverständige/n gemäß § 46 Abs. 4 LBO
als Leiter/in des Baurechtsamtes,
unbefristet in Vollzeit (39 Std. Woche).
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Das Baurechtsamt umfasst derzeit 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Teamleitung steuern und koordinieren Sie den Dienstbetrieb in fachlicher, organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht. Gleichzeitig übernehmen Sie die stellvertretende Leitung der Fachgruppe Stadtentwicklung, Baurecht.
Das Aufgabengebiet umfasst weiterhin folgende Schwerpunkte:
Wir erwarten von Ihnen:
Wir bieten Ihnen:
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Bürgermeister Ludwig Sauer, Tel. 06222/84-378, und der Leiter des Fachbereichs, Herr Harald Schneider, Tel. 06222/84-283, als An-sprechpartner gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie bitte Ihre aussagekräftige schriftli-che Bewerbung bis spätestens 18. Mai 2015 (Posteingang) an die Stadtverwaltung Wiesloch, Postfach 1520, 69156 Wiesloch.
Bitte beachten Sie, dass kein gesondertes Eingangsschreiben über den Eingang der Bewerbungsunterlagen zugesandt wird.
Weitere Informationen über Wiesloch erhalten Sie im Internet unter www.wiesloch.de.
>>> Alle Informationen / Details >>>
Wiesloch >>> eine/n Bauverständige/n gemäß § 46 Abs. 4 LBO als Leiter/in des Baurechtsamtes
Stadt Wiesloch
Die Große Kreisstadt Wiesloch sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Bauverständige/n gemäß § 46 Abs. 4 LBO
als Leiter/in des Baurechtsamtes,
unbefristet in Vollzeit (39 Std. Woche).
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Das Baurechtsamt umfasst derzeit 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Teamleitung steuern und koordinieren Sie den Dienstbetrieb in fachlicher, organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht. Gleichzeitig übernehmen Sie die stellvertretende Leitung der Fachgruppe Stadtentwicklung, Baurecht.
Das Aufgabengebiet umfasst weiterhin folgende Schwerpunkte:
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten im Bereich Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sowie in denkmalschutzrechtlichen und gestalterischen Fragen
- Prüfung und Bearbeitung von Bauvorhaben in bautechnischer sowie bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Hinsicht unter Berücksichtigung des vorbeugenden Brandschutzes
- Erstellen von Baugenehmigungen
- Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Mitwirkung bei der Entscheidung über bauordnungsrechtliche Maßnahmen und über die der Verwaltungsvollstreckung
- Vertretung von baurechtlichen Themen in den gemeinderätlichen Gremien und in der Öffentlichkeit
- Bauaufsicht und Baukontrolle im Vertretungsfall
Wir erwarten von Ihnen:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Bauverständiger nach § 46 Abs. 4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg)
- umfassende Kenntnisse im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts und angrenzender Rechtsgebiete (insbes. allgemeines Verwaltungsrecht) sind von Vorteil
- sichere Fähigkeit zu strukturiertem, selbständigen Arbeiten, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Engagement und Teamfähigkeit
- gute kommunikative Fähigkeiten mit einem hohen Maß an Führungs-, Sozial- und Konfliktlösungskompetenz
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen in Verbindung mit einer ausgeprägten Kundenorientierung und einem freundlichen Auftreten
- Idealerweise verfügen Sie über mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, möglichst in einer unteren Baurechtsbehörde und mit Führungserfahrung.
Wir bieten Ihnen:
- einen sicheren Arbeitsplatz in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem fachlich interessanten und abwechslungsreichen Sachgebiet
- persönliche und fachliche Weiterbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeitregelungen
- Zuschüsse für den ÖPNV
- eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 12 TVöD (die Neubewertung der Stelle ist vorgesehen)
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Bürgermeister Ludwig Sauer, Tel. 06222/84-378, und der Leiter des Fachbereichs, Herr Harald Schneider, Tel. 06222/84-283, als An-sprechpartner gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie bitte Ihre aussagekräftige schriftli-che Bewerbung bis spätestens 18. Mai 2015 (Posteingang) an die Stadtverwaltung Wiesloch, Postfach 1520, 69156 Wiesloch.
Bitte beachten Sie, dass kein gesondertes Eingangsschreiben über den Eingang der Bewerbungsunterlagen zugesandt wird.
Weitere Informationen über Wiesloch erhalten Sie im Internet unter www.wiesloch.de.
>>> Alle Informationen / Details >>>