01.04.2015
Hamburg >>> Kollegiumsmitglied und Prüfungsgebietsleitung (Bau) als Direktorin bzw. Direktor
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Im Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ist zum 1. Oktober 2015 die Stelle
Kollegiumsmitglied und Prüfungsgebietsleitung (Bau) als Direktorin bzw. Direktor,
BesGr. B4 HmbBesG
zu besetzen.
Diese Anzeige soll insbesondere Führungskräfte der Landes- und Bundesverwaltung, kommunale Spitzenkräfte, aber auch Hochschullehrer/innen mit prägender praktischer Bau- oder Verwaltungserfahrung ansprechen.
Idealerweise verfügen Sie über einen Hochschulabschluss (Diplom bzw. Master) in den Bereichen Hochbau, Tiefbau oder Ingenieurbau. Ersatzweise verfügen Sie über das zweite juristische Staatsexamen.
Die Mitglieder des Rechnungshofs werden auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Abgeordnetenzahl in das Kollegium gewählt. Der Präsident des Rechnungshofs kann dem Senat Personalvorschläge unterbreiten. Der Vorbereitung dieser Vorschläge dient das vorliegende Verfahren.
Für weitere Informationen zum Aufgabengebiet und den von Ihnen erwarteten Qualifikationen sehen Sie bitte das Personalportal der Freien und Hansestadt Hamburg (Stellennummer 99327) unter folgender Internetadresse ein:
http://www.hamburg.de/stellensuche
>>> Alle Informationen / Details >>>
Hamburg >>> Kollegiumsmitglied und Prüfungsgebietsleitung (Bau) als Direktorin bzw. Direktor
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Im Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ist zum 1. Oktober 2015 die Stelle
Kollegiumsmitglied und Prüfungsgebietsleitung (Bau) als Direktorin bzw. Direktor,
BesGr. B4 HmbBesG
zu besetzen.
Diese Anzeige soll insbesondere Führungskräfte der Landes- und Bundesverwaltung, kommunale Spitzenkräfte, aber auch Hochschullehrer/innen mit prägender praktischer Bau- oder Verwaltungserfahrung ansprechen.
Idealerweise verfügen Sie über einen Hochschulabschluss (Diplom bzw. Master) in den Bereichen Hochbau, Tiefbau oder Ingenieurbau. Ersatzweise verfügen Sie über das zweite juristische Staatsexamen.
Die Mitglieder des Rechnungshofs werden auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Abgeordnetenzahl in das Kollegium gewählt. Der Präsident des Rechnungshofs kann dem Senat Personalvorschläge unterbreiten. Der Vorbereitung dieser Vorschläge dient das vorliegende Verfahren.
Für weitere Informationen zum Aufgabengebiet und den von Ihnen erwarteten Qualifikationen sehen Sie bitte das Personalportal der Freien und Hansestadt Hamburg (Stellennummer 99327) unter folgender Internetadresse ein:
http://www.hamburg.de/stellensuche
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