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Technische Universität Kaiserslautern

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10.10.2014
Kaiserslautern >>> Im Fachbereich Architektur der TU ist voraussichtlich zum Wintersemester 2015/2016 die W2-Professur „Raumgestaltung und Entwerfen“ wieder zu besetzen.
Technische Universität Kaiserslautern

Im Fachbereich Architektur der Technischen Universität Kaiserslautern ist voraussichtlich zum Wintersemester 2015/2016 die

W2-Professur „Raumgestaltung und Entwerfen“

wieder zu besetzen.

Die zu berufende Person soll das Lehrgebiet Raumgestaltung und Entwerfen in Lehre und Forschung umfassend vertreten. Der Studiengang sucht eine Persönlichkeit mit herausragender Qualifikation in derbaukünstlerischen Praxis, die in der projektorientierten Architekturausbildung die Prinzipien der Raumgestaltung als Voraussetzung für die architektonische Entwurfsarbeit vermittelt.

Architektur ist Raumgestaltung, erst in der körperlichen Umsetzung kommt der architektonische Raum zustande. Eine zeitgemäße Lehre der Raumgestaltung bezieht sich aber nicht nur auf die Gestaltung der Innenräume und deren stoffliche Umsetzung in Proportion, Material und Farbe, das räumliche Gefüge der Stadt und die Gestalt des öffentlichen Raumes vervollständigen die Vorstellung einer Raumentwurfslehre.

Daraus leiten sich die potentiellen Forschungsfelder in Zusammenarbeit mit dem Potentialbereich Holzarchitektur und dem Fachgebiet der Stadtbaukunst ab. Ein weiterer Aspekt betrifft die Befindlichkeit des Menschen im Raum und somit ebenso ein Grundthema der Architektur, den Wohnungsbau. Hier eröffnet sich ein großes Forschungsfeld mit enormer gesellschaftspolitischer Relevanz.

Voraussetzung zur Einstellung ist der Nachweis eines überdurchschnittlichen künstlerischen Werks, das mit entsprechenden Projektreferenzen nachzuweisen ist. Neben der architektonischen Qualifikation werden didaktische Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lehre vorausgesetzt. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in interdisziplinären Forschungsvorhaben sowie die Fähigkeit zur Entwicklung und Umsetzung von eigenständigen Forschungsprojekten wird vorausgesetzt.

Das Land Rheinland-Pfalz und die TU Kaiserslautern vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird.

Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Verwaltung der Hochschule wird vorausgesetzt.

Neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gelten die in § 49 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz geregelten Einstellungsvoraussetzungen. Der Text ist auf der Homepage der TU Kaiserslautern hinterlegt: http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/ha-1/ha1-rechtsvorschrift

Die Technische Universität Kaiserslautern ermutigt qualifizierte Akademikerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Diese Stelle wird im Rahmen des Professorinnenprogramms ausgeschrieben, das von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird und darauf abzielt, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich zu steigern. Kann die Stelle nicht mit einer Bewerberin besetzt werden, kann eine Förderung der Professur aus dem Professorinnenprogramm nicht erfolgen.

Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen.

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt (bitte Nachweis beifügen).

Bewerbungen sind mit Lebenslauf, Arbeitsproben, Schriftenverzeichnis sowie Nachweis über die bisherigen Leistungen in der Lehre, Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges, bisherige Forschungsaktivitäten und künftige Forschungsabsichten bis zum 21.11.2014 zu richten an: Technische Universität Kaiserslautern, Dekan des Fachbereichs Architektur, Postfach 3049, 67653 Kaiserslautern

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