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Stadt Hagen

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05.09.2014
Hagen >>> Gesucht werden zwei Führungspersönlichkeiten (m/w) als - Leiter/-in des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung - Leiter/-in der Bauordnung
Stadt Hagen

Eingebettet in die einmalig schöne Landschaft zwischen Sauerland und Ruhrgebiet bietet die 185.000 Einwohner zählende Vier-Flüsse-Stadt Hagen neben wertvollen und spannenden historischen Zeugnissen all das, was man von einer modernen Metropole erwarten kann. Als attraktives Dienstleistungszentrum mit neuen Schwerpunkten im Kultur- und Bildungsbereich bietet sie mannigfaltige Zukunftsperspektiven als Wirtschaftsstandort bei gleichzeitig zahllosen Angeboten zur Freizeitgestaltung, wie exzellenten Einkaufs- und Erholungsmöglichkeiten sowie einem breitgefächertem Kultur- und Sportprogramm.

Zur weiteren erfolgreichen baulichen Entwicklung unserer Stadt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei charakterlich überzeugende, innovative und umsetzungsorientierte Führungspersönlichkeiten (m/w) als

Leiter/-in des Fachbereiches
Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung


Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung ist verantwortlich für alle Aspekte der städtebaulichen Planung und der Bauordnung in Hagen und steht Bürgern, Bauherren sowie Unternehmen als kooperativer Ansprechpartner zur Seite. Dem Fachbereich gehören derzeit ca. 70 Mitarbeiter/-innen an. Gesucht wird eine Persönlichkeit, der es gelingt, den Strukturwandel städtebaulich zu begleiten und angesichts der topografischen Lage mit Ideen zur Entwicklung im Bestand zu überzeugen.

Sie verfügen über ein Hochschulstudium der Fachrichtung Raumplanung, Stadtplanung oder Architektur/Städtebau (TH/TU-Diplom oder Master) und besitzen idealerweise die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst. Mit Ihrer Führungsfähigkeit, dem konzeptionellen Arbeitsstil sowie Ihren fundierten Kenntnissen im Planungs- und Baurecht können Sie sich fachlich in städtebaulich wichtigen Themen und Projekten innerhalb des Fachbereichs und gegenüber den politischen Gremien konstruktiv einbringen.

Leiter/-in der Bauordnung

Neben dem Genehmigungs- und Verfahrensmanagement nimmt die Untere Bauaufsicht alle durch die BauO NRW definierten Aufgaben, inklusive der ordnungsbehördlichen Verwaltungsaufgaben und auch die Bauberatung wahr.
Als Leiter/-in der Bauaufsicht steuern und koordinieren Sie den Dienstbetrieb mit etwa 20 Mitarbeiter/-innen, die Untere Denkmalbehörde eingeschlossen, in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht. Sie erarbeiten die fachlichen und organisatorischen Konzepte für das Wahrnehmen sowie Fortentwickeln der Aufgaben und steuern deren Umsetzung.

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium im Studiengang Architektur oder Bauingenieurwesen (TH/TU-Diplom oder Master) sowie die zweite Staatsprüfung mit einem fachbezogenen Schwerpunkt oder alternativ langjährige Berufserfahrung mit Leitungsfunktion in einer Bauaufsichtsbehörde. Wir suchen eine Persönlichkeit, die über strategisch-konzeptionelles Denken, Verhandlungsgeschick, ausgeprägte Eigeninitiative und interdisziplinäres Kooperationsverständnis sowie Erfahrung in der Führung, Motivation und Förderung von Mitarbeitern/-innen verfügt. Außerdem haben Sie ein sicheres Urteil in städtebaulichen, gestalterischen und bauordnungsrechtlichen Fragen und sind gegenüber technischen Innovationen und den Herausforderungen einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung aufgeschlossen.

Wir haben einerseits hohe Erwartungen an Sie, bieten Ihnen andererseits eine unbefristete Führungsaufgabe mit einem hohen Verantwortungs- und Gestaltungsspielraum. Die Position der Fachbereichsleitung ist der Besoldungsgruppe A16 BBesG zugeordnet, bei einer/einem Tarifbeschäftigten erfolgt die Eingruppierung in eine vergleichbare Vergütung nach dem TVöD im Rahmen einer besonderen Vereinbarung. Die Leitung der Bauordnung ist nach Besoldungsgruppe A15 BBesG bewertet, ein/-e Tarifbeschäftigte/-r kann entsprechend in EG 15 TVöD eingruppiert werden.

Die Stadt Hagen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und in unterrepräsentierten Berufsbereichen an. Nach Maßgabe des Frauenförderplans erhalten Frauen beim Vorliegen gleicher Qualifikationen daher den Vorzug. Im Rahmen der bei der Stadt Hagen geltenden Integrationsvereinbarung werden schwerbehinderte Bewerber/-innen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Weitere Informationen geben Ihnen gerne der Technische Beigeordnete der Stadt Hagen, Herr Thomas Grothe, Telefon: 02331/207-5918, Thomas.Grothe@stadt-hagen.de und Frau Backhaus vom Fachbereich Personal und Organisation, Telefon: 02331/207-2868, Lucia.Backhaus@stadt-hagen.de.

Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 01.10.2014 an:
Stadt Hagen, Fachbereich Personal und Organisation, 11/05, Postfach 4249, 58042 Hagen

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