08.08.2014
Erfurt >>> Im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ist eine Stelle als Sachbearbeiter/in Räumliche Stadtentwicklung/Integriertes Stadtentwicklungskonzept unbefristet zu besetzen.
Landeshauptstadt Erfurt
Stadtverwaltung
Die Landeshauptstadt Erfurt ist die größte (205.000 EW) und schönste Stadt in der Impulsregion Erfurt-Weimar-Jena mit ihrem unvergleichlichen Angebot an Kultur, Geschichte, Hochschulen und Lebensqualität.
Im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ist eine Stelle als
Sachbearbeiter/in
Räumliche Stadtentwicklung / Integriertes Stadtentwicklungskonzept
(Entgeltgruppe E 11)
unbefristet zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben gehören neben der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Analyse und Steuerung gesamträumlicher und teilräumlicher Entwicklungstrends der Stadt
Nähere Informationen erhalten Sie auf www.erfurt.de.
Hinweis: Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD vorbehaltlich der Regelung des § 17 Abs. 3 und Abs. 4 TVÜ-VKA (Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und zur Regelung des Übergangsrechts).
>>> Alle Informationen / Details >>>
Erfurt >>> Im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ist eine Stelle als Sachbearbeiter/in Räumliche Stadtentwicklung/Integriertes Stadtentwicklungskonzept unbefristet zu besetzen.
Landeshauptstadt Erfurt
Stadtverwaltung
Die Landeshauptstadt Erfurt ist die größte (205.000 EW) und schönste Stadt in der Impulsregion Erfurt-Weimar-Jena mit ihrem unvergleichlichen Angebot an Kultur, Geschichte, Hochschulen und Lebensqualität.
Im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ist eine Stelle als
Sachbearbeiter/in
Räumliche Stadtentwicklung / Integriertes Stadtentwicklungskonzept
(Entgeltgruppe E 11)
unbefristet zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben gehören neben der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Analyse und Steuerung gesamträumlicher und teilräumlicher Entwicklungstrends der Stadt
Nähere Informationen erhalten Sie auf www.erfurt.de.
Hinweis: Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD vorbehaltlich der Regelung des § 17 Abs. 3 und Abs. 4 TVÜ-VKA (Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und zur Regelung des Übergangsrechts).
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