04.07.2014
Metzingen >>> Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister ist zum 01.01.2015 neu zu besetzen.
Stadt Metzingen
Die Stadt der Sieben-Keltern erfüllt als große Kreisstadt und Mittelzentrum (ca. 22.000 Einwohner) vielfältige Aufgaben für das Umland. Metzingen ist erfüllende Gemeinde der mit den Gemeinden Riederich und Grafenberg gebildeten Verwaltungsgemeinschaft mit zusammen etwa 28.700 Einwohnern.
Jährlich besuchen uns ca. 3,5 Millionen Menschen aus vielen Ländern und genießen die besondere Atmosphäre der unmittelbar an die Innenstadt angrenzenden Outlet-City.
Besondere Bürgerbeteiligungskonzepte und ein reges Miteinander in 150 Vereinen und Organisationen sind Zeichen eines besonderen sozialen Klimas unserer Stadt. Familien finden ein ausgeprägtes und umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot am Ort vor. Die Stadt Metzingen ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert.
Mit dem Ende der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters ist die Stelle der/des
Ersten Beigeordneten
mit der Amtsbezeichnung Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister zum 01.01.2015 zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Geschäftsbereiche Planen und Bauen mit Stadtplanung, Hoch- und Straßenbau sowie alle Aufgaben der Ordnungsverwaltung mit Baurecht, Verkehr, Bürgerservice und Feuerwehr. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten.
Als prosperierende Große Kreisstadt entwickelt sich Metzingen im Spannungsfeld von Tradition und Moderne. Mehrfach preisgekrönte Architektur und historische Bausubstanz begegnen und ergänzen sich. Inmitten dieses Spannungsfeldes liegt Ihre Hauptaufgabe. In den nächsten Jahren bietet sich die Chance, als Ergänzung zur Innenstadt die große Fläche einer brach gefallenen Fabrikanlage zu einem attraktiven Stadtquartier zu entwickeln.
Gemeinderat und Verwaltung bieten deshalb einer erfahrenen und qualifizierten Persönlichkeit der Architektur oder des Bauingenieurswesens Fachrichtung Städtebau oder mit vergleichbarer Qualifikation die Möglichkeit, an maßgebender Stelle die weitere Entwicklung unserer Stadt zu gestalten und zu begleiten.
Gemeinderat und Verwaltung suchen eine innovative, visionäre, kommunikative und kreative Führungspersönlichkeit, die ihren Verantwortungsbereich sozialkompetent und ergebnisorientiert gestaltet.
Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es ist gewünscht, dass die/der Erste Beigeordnete baldmöglichst in Metzingen wohnt.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte bis 31.08.2014 an das Bürgermeisteramt der Stadt Metzingen, z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler, Postfach 1363, 72544 Metzingen richten.
Mit der Stelle ist die ständige allgemeine Vertretung des Oberbürgermeisters verbunden. Das Amt erfordert neben einem hohen persönlichen Einsatz für den Verantwortungsbereich eine besondere Identifikation mit der Stadt Metzingen und ihrer Bürgerschaft sowie die Bereitschaft zur Wahrnehmung vielzähliger Repräsentationstermine auch abends und an den Wochenenden.
www.metzingen.de
>>> Alle Informationen / Details >>>
Metzingen >>> Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister ist zum 01.01.2015 neu zu besetzen.
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Die Stadt der Sieben-Keltern erfüllt als große Kreisstadt und Mittelzentrum (ca. 22.000 Einwohner) vielfältige Aufgaben für das Umland. Metzingen ist erfüllende Gemeinde der mit den Gemeinden Riederich und Grafenberg gebildeten Verwaltungsgemeinschaft mit zusammen etwa 28.700 Einwohnern.
Jährlich besuchen uns ca. 3,5 Millionen Menschen aus vielen Ländern und genießen die besondere Atmosphäre der unmittelbar an die Innenstadt angrenzenden Outlet-City.
Besondere Bürgerbeteiligungskonzepte und ein reges Miteinander in 150 Vereinen und Organisationen sind Zeichen eines besonderen sozialen Klimas unserer Stadt. Familien finden ein ausgeprägtes und umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot am Ort vor. Die Stadt Metzingen ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert.
Mit dem Ende der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters ist die Stelle der/des
Ersten Beigeordneten
mit der Amtsbezeichnung Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister zum 01.01.2015 zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Geschäftsbereiche Planen und Bauen mit Stadtplanung, Hoch- und Straßenbau sowie alle Aufgaben der Ordnungsverwaltung mit Baurecht, Verkehr, Bürgerservice und Feuerwehr. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten.
Als prosperierende Große Kreisstadt entwickelt sich Metzingen im Spannungsfeld von Tradition und Moderne. Mehrfach preisgekrönte Architektur und historische Bausubstanz begegnen und ergänzen sich. Inmitten dieses Spannungsfeldes liegt Ihre Hauptaufgabe. In den nächsten Jahren bietet sich die Chance, als Ergänzung zur Innenstadt die große Fläche einer brach gefallenen Fabrikanlage zu einem attraktiven Stadtquartier zu entwickeln.
Gemeinderat und Verwaltung bieten deshalb einer erfahrenen und qualifizierten Persönlichkeit der Architektur oder des Bauingenieurswesens Fachrichtung Städtebau oder mit vergleichbarer Qualifikation die Möglichkeit, an maßgebender Stelle die weitere Entwicklung unserer Stadt zu gestalten und zu begleiten.
Gemeinderat und Verwaltung suchen eine innovative, visionäre, kommunikative und kreative Führungspersönlichkeit, die ihren Verantwortungsbereich sozialkompetent und ergebnisorientiert gestaltet.
Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es ist gewünscht, dass die/der Erste Beigeordnete baldmöglichst in Metzingen wohnt.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte bis 31.08.2014 an das Bürgermeisteramt der Stadt Metzingen, z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler, Postfach 1363, 72544 Metzingen richten.
Mit der Stelle ist die ständige allgemeine Vertretung des Oberbürgermeisters verbunden. Das Amt erfordert neben einem hohen persönlichen Einsatz für den Verantwortungsbereich eine besondere Identifikation mit der Stadt Metzingen und ihrer Bürgerschaft sowie die Bereitschaft zur Wahrnehmung vielzähliger Repräsentationstermine auch abends und an den Wochenenden.
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